Pytania & odpowiedzi

Welche Vorteile bietet die Potrimpus UG?

Wir kennen uns im ehemaligen Ostpreußen bestens aus. Durch die Zusammenarbeit mit unseren polnischen Partner Dr. A. Bauknecht verfügen wir über genaue Landeskenntnisse im heutigen Warmia i Mazury und über aktuelle Immobilienangebote. Dr. Aleksander Bauknecht ist Jurist und spricht fließend polnisch und deutsch. Das ist besonders wichtig, um die erforderlichen juristischen Formalitäten in Polen beim Erwerb einer Immobilie kompetent und kostengünstig erledigen zu können.

Dr. Aleksander Bauknecht

Auf welchen gesetzlichen Grundlagen basiert der Erwerb einer Immobilie in Polen?

Die gesetzlichen Grundlagen zum Immobilienerwerb in Polen basieren im Wesentlichen auf dem Gesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer vom 24. März 1920. Im Zusammenhang mit dem Beitritt Polens zur EU musste der Immobilienerwerb für Ausländer neu geregelt werden. Der polnische Gesetzgeber überarbeitete daraufhin die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Die aktuelle Fassung wurde am 20.02.2004 (GBl. Nr. 49, Pos. 466) unter Anpassung an geltende EU-Normen (EG-Vertrag) erlassen. Beim Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen sind außerdem die gesetzlichen Regelungen vom 11.04.2003 (GBl. Nr. 64, Position 592 ) über die Gestaltung des Landwirtschaftssystems zu beachten. Das Gesetz reguliert deren Erwerb.

Der Kauf von Immobilien in Polen ist im Grundsatz problemlos!

Viele Deutsche haben den Wunsch, sich im ehemaligen Ostpreußen, z.B. in Masuren, ein Ferienhaus oder eine Zweitwohnung zuzulegen bzw. ganz in ein Haus in dieser wunderschönen Landschaft umzuziehen. Das ist ohne weiteres möglich.

Im Zusammenhang mit dem Beitritt Polens zur EU musste der Immobi-lienerwerb für Ausländer neu geregelt werden. Der polnische Gesetzgeber überarbeitete daraufhin die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und ließ die Genehmigungspflicht für Deutsche und andere EU-Ausländer beim Erwerb polnischer Immobilien grundsätzlich entfallen. Allerdings hat sich Polen Übergangsfristen bis zum Mai 2016 vorbehalten   Jeder EU-Bürger und damit auch jeder Deutsche kann seitdem problemlos ein Grundstück, ein Ferienhaus, eine Zweitwohnung oder eine andere Wohnimmobilie in Polen erwerben. Die in der Vergangenheit notwendige öffentlich-rechtliche Genehmigung des Innenministeriums ist für EU-Ausländer entfallen.  Nicht-EU-Bürger müssen dagegen unverändert die Genehmigung durch das Innenministerium einholen. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen gibt es Sondervorschriften.

Vor dem Erwerb einer Immobilie in Polen ist es ratsam, stets das örtliche Grundbuch zu prüfen, um wichtige Vorfragen hinsichtlich Eigentümer, Belastungen und Art des Grundstücks zu klären. Der Kauf von Immobilien in Polen ist im polnischen Immobilienrecht anders als im deutschen Recht nicht in den verpflichtenden Kaufvertrag und das Erfüllungsgeschäft durch Auflassung und Eintragung in das Grundbuch zweigeteilt. Beides erfolgt in Polen durch ein einziges Geschäft, den Kaufvertrag, der der notariellen Beurkundung bedarf. Die Eintragung der Eigentümeränderung in das Grundbuch hat entsprechend lediglich deklaratorische Wirkung. Ungeachtet dessen entfalten auch das polnische Grundbuch und seine eingetragenen Inhalte öffentlichen Glauben.

Auch in Polen können Grundstücke von Gesellschaften wie z.B. einer GmbH erworben und gehalten werden. Eine – insbesondere für landwirtschaftliche Flächen relevante – behördliche Genehmigung für den Erwerb der Immobilie durch eine Gesellschaft kann auch dann erforderlich sein, wenn es sich um eine polnische Gesellschaft handelt. Das polnische Immobilienrecht bewer-tet den Erwerb einer Immobilie durch eine Gesellschaft dann als Kauf durch einen Ausländer, wenn diese von ausländischen (natürlichen oder juristi-schen) Personen kontrolliert werden, z.B. durch Halten einer Mehrheits-beteiligung.

Welche Dienstleistungen können wir Ihnen vermitteln?

Auf Wunsch empfehlen wir solide und kostengünstige Handwerker und Architekten für Reparaturen und Baumaßnahmen, lassen gegen Gebühr Immobilien bewerten, vermitteln erforderliche oder gewünschte polnische Versicherungen und Hausangestellten sowie Sicherheitsdienste für Zeiten, in denen Ihr Haus nicht bewohnt ist.Wenn Sie Ihr Haus nicht ganzjährig nutzen, können wir Verbindungen zu professionellen Ferienhausvermietern herstellen.